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Grabstätten

Grabarten auf dem Bad Rothenfelder Friedhof

Eine Bestattung ist auf folgenden Grabarten möglich:
  • Wahlgrab
  • Urnenwahlgrab
  • pflegefreies Reihengrab (Sarg) als Baumbestattung
  • pflegefreies Wahlgrab (Sarg) als Baumbestattung
  • pflegefreises Reihengrab (Urne) als Baumbestattung
  • pflegefreies Wahlgrab (Urne) als Baumbestattung
  • pflegefreies Reihengrab (Urne) in einer Staudengemeinschaftsanlage
  • pflegefreies Wahlgrab (Urne) in einer Staudengemeinschaftsanlage
  • pflegefreies Wahlgrab (Urne) auf einer Gemeinschaftsgrabstätte
  • Grabstätten für Sternenkinder

     

Wahlgrab

Quelle: SP

Wahlgrab

  • Wahlgräber werden für eine, zwei oder auch mehrere Stellen vergeben
  • 30 Jahre Nutzungszeit
  • Verlängerung möglich
  • zusätzlich können auch Urnen beerdigt werden 

Urnenwahlgrab

Quelle: SP

Urnenwahlgrab

  • Urnenwahlgräber werden für eine, zwei oder auch mehrere Stellen vergeben
  • 20 Jahre Nutzungszeit
  • Verlängerung möglich

Vorschläge zur Grabgestaltung - Pflanzliste

„Schöpfung bewahren und christliche Traditionen erhalten
Der Gedanke der „Bewahrung der Schöpfung“ steht nicht nur für den fernen Regenwald
und die großen Meere, sondern besonders für das, was wir selbst schützen und bewahren
können. Was liegt da näher, als die kirchlichen Flächen besonders auch die Friedhöfe unter
diesen Schutz zu stellen und hier christliches Handeln sichtbar zu machen?“
(Aus der Broschüre „Schöpfung bewahren und christliche Traditionen erhalten auf kirchlichen
Friedhöfen“)

Unten stehen Ihnen folgende Informationen aus dem Haus kirchlicher Dienste (Kirche und Umwelt) zum Herunterladen bereit:
  • Vorschläge für die Gestaltung von Wahlgräbern
  • eine Liste mit einer Auswahl geeigneter Pflanzen für die Friedhofs- und Grabgestaltung unter Berücksichtigung von Natur- und Artenschutz
  • und Erläuterung dazu

Informieren Sie sich gerne und vielleicht ist die passende Anregungen für die Grabpflege Ihrer Grabstätte dabei. Vielleicht lassen sich von den Vorschläge auch für den heimischen Garten inspieren.

Hier können Vorschläge zur Grabgestaltung - Pflanzliste und Erläuterungen zur Pflanzliste heruntergeladen werden

Pflegefreie Grabstelle (Sarg) als Baumbestattung

Quelle: KG

Einzelgrab

  • Grabstelle in einer mit Stauden bepflanzten gemeinschaftlichen Anlage nebeneinander in der Reihe fortlaufend im Baumgarten
  • mit Grabstein 30 Jahre Nutzungszeit
  • keine Verlängerung möglich
  • die Pflege übernimmt die Friedhofsverwaltung
  • nur eingeschränkte Ablage von Grabschmuck

Doppelgrab

  • zwei Grabstellen nebeneinander in einer mit Stauden bepflanzten gemeinschaftlichen Anlage im Baumgarten
  • mit Grabstein
  • 30 Jahre Nutzungszeit
  • Verlängerung möglich
  • die Pflege übernimmt die Friedhofsverwaltung
  • nur eingeschränkte Ablage von Grabschmuck

Pflegefreie Grabstelle (Urne) in einer Staudengemeinschaftsanlage

Quelle: KG

Urneneinzelgrab

  • Urnengrabstelle in einer mit Stauden bepflanzten Gemeinschaftsanlage nebeneinander in der Reihe fortlaufend (z. B. Baumgarten oder Schmetterlingsgarten)
  • mit Grabstein oder Namensnennung auf einem gemeinschaftlichen Grabmal
  • 20 Jahre Nutzungszeit
  • keine Verlängerung möglich
  • die Pflege übernimmt die Friedhofsverwaltung
  • nur eingeschränkte Ablage von Grabschmuck

Urnendoppelgrab

  • zwei Urnengrabstellen nebeneinander in einer mit Stauden bepflanzten gemeinschaftlichen Anlage (z.B. Baumgarten oder Schmetterlingsgarten)
  • mit Grabstein
  • 20 Jahre Nutzungszeit
  • Verlängerung möglich
  • die Pflege übernimmt die Friedhofsverwaltung
  • nur eingeschränkte Ablage von Grabschmuck

Pflegefreies Wahlgrab (Urne) auf einer Gemeinschaftsgrabstätte

Quelle: KG

Pflegefreies Wahlgrab (Urne) auf einer Gemeinschaftsgrabstätte

  • Urnengrabstelle auf einer angelegten Gemeinschaftsgrabstätte mit einzelnen Grabmalen
  • Vergabe für eine oder zwei Stellen
  • 20 Jahre Nutzungszeit
  • Verlängerung möglich
  • die Pflege übernimmt die Friedhofsverwaltung, Ablage von Grableuchten, Gestecken etc. möglich

Grabstätten für Sternenkinder

Quelle: KG

Grabstätten für Sternenkinder

Unter dem Aspekt des Lebens von Anfang an haben die kath. St.-Elisabeth-Kirchengemeinde und die ev.-luth. Jesus-Christus-Kirchengemeinde auf dem Bad Rothenfelder Friedhof eine Beisetzungsmöglichkeit für sogenannte „Sternenkinder“ geschaffen, um die Familien in ihrer Trauerarbeit zu unterstützen.

Die Familien sollen hier einen ganz besonderen, würde- und liebevollen Platz für ihr „Sternenkind" finden, einen Ort, an den man sich zurückziehen und der kleinen Individuen gedenken kann, alleine oder mit der ganzen Familie.

Kosten für eine Beerdigung und die Verpflichtung zur Pflege sollen sie nicht belasten.

Unsere Sternenkindergrabstätte soll auch offen sein für alle, die Angehörige in weiter Ferne beigesetzt haben.

Die Pflege erfolgt durch Ehrenamtliche, die Unterhaltungskosten teilen sich die Kirchengemeinden. 

Bestattungsarten und Gebühren

Eine Broschüre über die Bestattungsarten und Gebühren auf dem Bad Rothenfelder Friedhof können Sie hier herunterladen

Bestattungsarten und Gebühren - Broschüre 2021.pdf (698 KB)

Erläuterung zu einigen Begriffen

Bestattungsformen
Erdbestattung: Bestattung im Sarg
Urnenbestattung: nach Einäscherung im Krematorium Bestattung der zurückbleibenden Asche in einer Aschekapsel/Urne mit oder ohne Schmuckhülle

Grabarten

Wahlgräber
  • können in der Regel aus den vorhandenen Plätzen ausgewählt werden
  • können einstellig oder mehrstellig sein
  • Wahlgräber können nach Ablauf der Ruhe- und Nutzungszeit verlängert werden
  • Sie können auch schon zu Lebzeiten erworben werden.

Reihengräber
  • Vergabe der Grabstätte erfolgt der Reihe nach zum Zeitpunkt der Bestattung
  • Ein Reihengrab ist immer einstellig
  • Nach Ablauf der Ruhezeit ist eine Verlängerung der Nutzungszeit ausgeschlossen.

Ruhefrist
Die Ruhefrist ist die Zeit, während der ein Grab nach einer Bestattung nicht wieder belegt werden darf. Die gesetzliche Ruhezeit beträgt 20 Jahre.
Für die einzelnen Friedhöfe kann eine längere Ruhezeit festgelegt sein. Auf dem Bad Rothenfelder Friedhof
beträgt die Ruhezeit für Erdbestattungen 30 Jahre und für Urnenbestattungen beträgt 20 Jahre.

Nutzungsrecht / Nutzungszeit / Nutzungsberechtigte
  • Mit dem Erwerb einer Grabstätte auf Zeit wird dem Erwerber ein sogenanntes Nutzungsrecht an der Grabstätte verliehen, er ist somit der Nutzungsberechtigte an dieser Grabstätte für eine bestimme Zeit, der Nutzungszeit.
  • In der Regel ist die Dauer der Ruhezeit mit der Nutzungszeit identisch; bei Reihengrabstätten immer.
  • Nutzungszeiten können bei Wahlgrabstätten auch über die Ruhezeit hinaus verlängert werden.
  • Bei einer (weiteren) Bestattung auf der Wahlgrabstätte verlängert sich die Nutzungszeit entsprechend zur Anpassung an die Ruhezeit.

Mit dem Nutzungsrecht sind bestimmte Rechte zur Nutzung und Pflichten verbunden.
Der Nutzungsberechtigte entscheidet,
  • wer auf dieser Grabstätte beigesetzt werden darf,
  • über die Gestaltung der Grabanlage im Rahmen der Friedhofsordnung
  • nach Ablauf des Nutzungsrechtes über eine mögliche Verlängerung des Nutzungsrechtes
Das Nutzungsrecht kann an eine andere Person übertragen werden, wenn diese die Übernahme schriftlich gegenüber der Friedhofsverwaltung erklärt und die Friedhofsverwaltung der Übertragung zustimmt.
Pflichten des Nutzungsberechtigten
  • Begleichung der nach der aktuell gültigen Friedhofsgebührenordnung veranlagten Gebühren (Gebühren für den Erwerb des Nutzungsrechtes, Bestattungskosten und evtl. weitere Leistungen)
  • Verpflichtung für die Anlage / Gestaltung und Instandhaltung der Grabstätte über die gesamte Ruhe- und Nutzungszeit zu sorgen. Selbstverständlich kann auch ein Dritter (z.B. Gärtner) mit diesen Aufgaben betraut werden.
  • Der Nutzungsberechtigte ist ebenso verpflichtet, Adressänderungen der Friedhofsverwaltung mitzuteilen.

Grabgestaltung
Bezüglich der Grabgestaltung können grundsätzlich zwei Gruppen von Grabstätten unterschieden werden: Grabstätten mit oder ohne Pflegeverpflichtung durch die Angehörigen:

Individuelle Grabpflege
  • Gräber für die individuelle und selbstverantwortete Gestaltung und Pflege bis zum Ablauf der Nutzungszeit.
  • Das heißt, die Grabanlage und -pflege wird selbst durchgeführt oder man beauftragt einen Dritten mit dieser Arbeit (z.B. einen Friedhofsgärtner).
Gräber ohne Pflegeverpflichtung/Pflegefreien Grabstätten
  • Hier wird die Grabpflege durch den Friedhofsträger sichergestellt und die Kosten sind in den Gebühren für diese Grabstätten enthalten

Grabmal
  • Das Errichten eines Grabmales ist auf einem kirchlichen Friedhof ausdrücklich erwünscht. Die Gestaltung des Grabmales unterliegt der Friedhofsordnung, d.h., die Arbeiten sind fachmännisch von Dienstleistern (Steinmetz) auszuführen, die eine entsprechende Sachkunde nachweisen können.
  • Jedes Errichten und Ändern von Grabmalen, Grabmalanlagen sowie Grabeinfassungen sind entsprechend anzuzeigen und sind gebührenpflichtig.
  • Der Nutzungsberechtigte ist für die Verkehrssicherheit der Anlage verantwortlich (insbesondere für die Standsicherheit von Grabmalen) und haftet für eventuelle Schäden, die durch unsachgemäße Anlage erfolgen.

Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung
  • Neben den gesetzlichen Vorgaben (wie das Niedersächsische Bestattungsgesetz) sowie das Kirchenrecht (Rechtsverordnung über die Verwaltung kirchlicher Friedhöfe) enthält die Friedhofsordnung ergänzende Regelungen für den Friedhof, dessen Grabstätten und Gestaltung, Ruhezeiten …, die speziell auf den einzelnen Friedhof zugeschnitten sind.
  • Die Friedhofsgebührenordnung regelt die Höhe der festzusetzenden Gebühren, die für die angebotenen und genutzten Leistungen erhoben werden. Die Gebührenkalkulation folgt nach der Maßgabe der Kostendeckung. Gewinne dürfen nicht erwirtschaftet werden.
  • Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung werden vom Kirchenvorstand beschlossen und kirchenaufsichtlich genehmigt, bevor sie nach der Veröffentlichung in Kraft treten.