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Gebühren

I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten

1. Wahlgrabstätte:
für 30 Jahre – je Grabstelle -:  920,00 €
für jedes Jahr der Verlängerung –je Grabstelle -:   30,67 €

2. Urnenwahlgrabstätte:
für 20 Jahre – je Grabstelle-:  525,00 €
für jedes Jahr der Verlängerung – je Grabstelle -:  26,25 €

3. Baumbestattung Sarg (Reihengrab)
für 30 Jahre:  2.362,00 €
kein Nachkauf möglich, inkl. Grabstein
 
4. Baumbestattung Sarg (Doppel-/Wahlgrab)
für 30 Jahre – je Grabstelle -:  2.805,00 €
inkl. Grabstein
für jedes Jahr der Verlängerung –je Grabstelle -:  93,50 €

5. Baumbestattung Urne (Reihengrab)
für 20 Jahre:  1.044,00 €
kein Nachkauf möglich, inkl. Grabstein

6. Baumbestattung Urne  (Doppel-/Wahlgrab)
für 20 Jahre – je Grabstelle-:  1.336,00 €
inkl. Grabstein
für jedes Jahr der Verlängerung – je Grabstelle -:  66,80 €

7. Staudengemeinschaftsanlage Urne (Reihengrab)
für 20 Jahre:  1.044,00 €
kein Nachkauf möglich, inkl. Grabstein

8. Staudengemeinschaftsanlage Urne (Doppel-/Wahlgrab)
für 20 Jahre – je Grabstelle-:  1.336,00 €
inkl. Grabstein
 für jedes Jahr der Verlängerung – je Grabstelle -:  66,80 €

9. pflegefreies Urnenwahlgrab (Gemeinschaftsgrabstätte)
für 20 Jahre - je Grabstelle:  1.929,00 € 
zzgl. Grabstein und Kosten Steinabräumung (bei stehendem Grabstein)
für jedes Jahr der Verlängerung - je Grabstelle -:  96,45 €
eine Gebühr für das Entfernen des stehenden Grabmals nach Ablauf des Nutzungsrechtes  200,00 €
eine Gebühr für ein auf der Gemeinschaftsgrabstätte aufgestelltes Grabmal nach Wahl 1.560,00 bis ca. 2.500,00 € je nach Grabstein

10. Zusätzliche Bestattung einer Urne in einer bereits belegten Wahl-, Urnenwahl- oder pflegefreien Urnenwahlgrabstätte
 gem. § 11 Abs. 5 der Friedhofsordnung

a) eine Gebühr gemäß Nummer 11 zur Anpassung an die neue Ruhezeit und
b) eine Gebühr gemäß Abschnitt II. Nummer 2.

11. Für jedes Jahr des Wiedererwerbs oder der Verlängerung von Nutzungsrechten (gem. § 13 Absatz 2 FO) ist für jedes Jahr, um das das Nutzungsrecht verlängert wird, die jeweilige Jahresgebühr zu entrichten.
Wiedererwerbe und Verlängerungen von Nutzungsrechten sind nur in vollen Kalenderjahren möglich.
Die Gebühr für den Erwerb, Wiedererwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechtes wird für die gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben. 

II. Gebühren für die Bestattung

  1.  für eine Erdbestattung  693,00 €
  2.  für eine Urnenbestattung  277,00 €

III. Verwaltungsgebühren

  1. Prüfung der Anzeige zur Aufstellung eines stehenden Grabmals einschließlich Standsicherheitsprüfung   90,00 €
  2. Prüfung der Anzeige zur Aufstellung eines liegenden Grabmals   40,00 €

IV. Gebühren für die Benutzung der Leichenkammer / Friedhofskapelle

  1. Gebühr für die Benutzung der Leichenkammer
     je Bestattungsfall:  143,00 €
  2.  Gebühr für die Benutzung der Friedhofskapelle
     je Bestattungsfall:   243,00 €