Gebühren und Entgelte
I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten
1. Wahlgrabstätte:
für 30 Jahre – je Grabstelle -: 1.977,00 €
für jedes Jahr der Verlängerung –je Grabstelle -: 65,90 €
2. Urnenwahlgrabstätte:
für 20 Jahre – je Grabstelle-: 1.352,00 €
für jedes Jahr der Verlängerung – je Grabstelle -: 67,60 €
3. Baumbestattung Sarg (Reihengrab)
für 30 Jahre: 5.778,00 €
inkl. Pflege, kein Nachkauf möglich
zzgl. Grabstein (siehe IV. Nr. 1)
4. Baumbestattung Sarg (Doppel-/Wahlgrab)
für 30 Jahre – je Grabstelle -: 6.322,00 €
für jedes Jahr der Verlängerung –je Grabstelle -: 259,00 €
inkl. Pflege
zzgl. Grabstein (siehe IV. Nr. 2)
5. Baumbestattung Urne (Reihengrab)
für 20 Jahre: 2.006,00 €
inkl. Pflege, kein Nachkauf möglich
zzgl. Beschriftung eines gemeinschaftlichen Grabsteins (sieh IV. Nr. 3)
6. Baumbestattung Urne (Doppel-/Wahlgrab)
für 20 Jahre – je Grabstelle-: 2.077,00 €
für jedes Jahr der Verlängerung – je Grabstelle -: 103,85 €
inkl. Pflege
zzgl. Grabstein (siehe IV. Nr. 2)
7. Staudengemeinschaftsanlage Urne (Reihengrab)
für 20 Jahre: 2.248,00 €
inkl. Pflege, kein Nachkauf möglich
zzgl. Grabstein (siehe IV. Nr. 1)
8. Staudengemeinschaftsanlage Urne (Doppel-/Wahlgrab)
für 20 Jahre – je Grabstelle-: 2.248,00 €
für jedes Jahr der Verlängerung – je Grabstelle -: 112,40 €
inkl. Pflege
zzgl. Grabstein (siehe IV. Nr. 2)
9. pflegefreies Urnenwahlgrab (Gemeinschaftsgrabstätte)
für 20 Jahre - je Grabstelle: 2.824,00 €
für jedes Jahr der Verlängerung - je Grabstelle -: 141,20 €
inkl. Pflege
zzgl. Grabstein und Kosten Steinabräumung bei stehendem Grabstein (siehe IV Nr. 4)
10. Zusätzliche Bestattung einer Urne in einer bereits belegten Wahl-, Urnenwahl- oder pflegefreien Urnenwahlgrabstätte
gem. § 11 Abs. 5 der Friedhofsordnung
a) eine Gebühr gemäß Nummer 11 zur Anpassung an die neue Ruhezeit und
b) eine Gebühr gemäß Abschnitt II. Nummer 2.
11. Für jedes Jahr des Wiedererwerbs oder der Verlängerung von Nutzungsrechten (gem. § 13 Absatz 2 FO) ist für jedes Jahr, um das das Nutzungsrecht verlängert wird, je nach Ruhezeit 1/30 bzw. 1/20 der Gebühr nach Nr. 1, 2, 4, 6, 8, oder 9 zu entrichten.
Wiedererwerbe und Verlängerungen von Nutzungsrechten sind nur in vollen Kalenderjahren möglich.
Die Gebühr für den Erwerb, Wiedererwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechtes wird für die gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben.
für 30 Jahre – je Grabstelle -: 1.977,00 €
für jedes Jahr der Verlängerung –je Grabstelle -: 65,90 €
2. Urnenwahlgrabstätte:
für 20 Jahre – je Grabstelle-: 1.352,00 €
für jedes Jahr der Verlängerung – je Grabstelle -: 67,60 €
3. Baumbestattung Sarg (Reihengrab)
für 30 Jahre: 5.778,00 €
inkl. Pflege, kein Nachkauf möglich
zzgl. Grabstein (siehe IV. Nr. 1)
4. Baumbestattung Sarg (Doppel-/Wahlgrab)
für 30 Jahre – je Grabstelle -: 6.322,00 €
für jedes Jahr der Verlängerung –je Grabstelle -: 259,00 €
inkl. Pflege
zzgl. Grabstein (siehe IV. Nr. 2)
5. Baumbestattung Urne (Reihengrab)
für 20 Jahre: 2.006,00 €
inkl. Pflege, kein Nachkauf möglich
zzgl. Beschriftung eines gemeinschaftlichen Grabsteins (sieh IV. Nr. 3)
6. Baumbestattung Urne (Doppel-/Wahlgrab)
für 20 Jahre – je Grabstelle-: 2.077,00 €
für jedes Jahr der Verlängerung – je Grabstelle -: 103,85 €
inkl. Pflege
zzgl. Grabstein (siehe IV. Nr. 2)
7. Staudengemeinschaftsanlage Urne (Reihengrab)
für 20 Jahre: 2.248,00 €
inkl. Pflege, kein Nachkauf möglich
zzgl. Grabstein (siehe IV. Nr. 1)
8. Staudengemeinschaftsanlage Urne (Doppel-/Wahlgrab)
für 20 Jahre – je Grabstelle-: 2.248,00 €
für jedes Jahr der Verlängerung – je Grabstelle -: 112,40 €
inkl. Pflege
zzgl. Grabstein (siehe IV. Nr. 2)
9. pflegefreies Urnenwahlgrab (Gemeinschaftsgrabstätte)
für 20 Jahre - je Grabstelle: 2.824,00 €
für jedes Jahr der Verlängerung - je Grabstelle -: 141,20 €
inkl. Pflege
zzgl. Grabstein und Kosten Steinabräumung bei stehendem Grabstein (siehe IV Nr. 4)
10. Zusätzliche Bestattung einer Urne in einer bereits belegten Wahl-, Urnenwahl- oder pflegefreien Urnenwahlgrabstätte
gem. § 11 Abs. 5 der Friedhofsordnung
a) eine Gebühr gemäß Nummer 11 zur Anpassung an die neue Ruhezeit und
b) eine Gebühr gemäß Abschnitt II. Nummer 2.
11. Für jedes Jahr des Wiedererwerbs oder der Verlängerung von Nutzungsrechten (gem. § 13 Absatz 2 FO) ist für jedes Jahr, um das das Nutzungsrecht verlängert wird, je nach Ruhezeit 1/30 bzw. 1/20 der Gebühr nach Nr. 1, 2, 4, 6, 8, oder 9 zu entrichten.
Wiedererwerbe und Verlängerungen von Nutzungsrechten sind nur in vollen Kalenderjahren möglich.
Die Gebühr für den Erwerb, Wiedererwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechtes wird für die gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben.
II. Gebühren für die Bestattung
- für eine Erdbestattung 1.310,00 €
- für eine Urnenbestattung 535,00 €
III. Verwaltungsgebühren
- Prüfung der Anzeige zur Aufstellung eines stehenden Grabmals 40,00 €
- Prüfung der Anzeige zur Aufstellung eines liegenden Grabmals 40,00 €
IV. Entgelte
- Erwerb Grabstein (Findling) bei einem Reihen-Baumgrab (Sarg) oder einem Reihengrab (Urne) in der Staudengemeinschaftsanlage nach I. Nr. 3 bzw. Nr. 7 259,00 €
- Erwerb Grabstein (Findling für zwei Beschriftungen) bei einem Wahl-Baumgrab (Sarg), Wahl-Baumgrab (Urne) oder Wahlgrab (Urne) in einer Staudengemeinschaftsanlage nach I. Nr. 4, Nr. 6 bzw. 8
2.1 Erstbeschriftung 426,00 €
2.2 Zweitbeschriftung 224,43 € - Beschriftung eines gemeinschaftlichen Grabsteins bei einem Reihen-Baumgrab (Urne) 286,05 €
- Erwerb Grabstein bei einem Wahlgrab (Urne) auf einer Gemeinschaftsgrabstätte nach I. Nr. 9
4.1 Liegestein 1er Grab 1.560,00 €
4.2 Liegestein 2er Grab (Erstbeschriftung) 1.850,00 €
4.3 Liegestein 2er Grab (Zweitbeschriftung) 705,00 €
4.4 Grabstein 1er Grab 1.924,40 €
4.5 Grabstein 2er Grab (Erstbeschriftung) 2.514,40 €
4.6 Grabstein 2er Grab (Zweibeschriftung) 910,00 €
4.7 Entfernen des stehenden Grabmals nach Ablauf des Nutzungsrechtes 200,00 €
V. Gebühr für die Benutzung der Leichenkammer / Friedhofskapelle
- Gebühr für die Benutzung der Friedhofskapelle
je Trauerfeier: 508,00 € - Gebühr für die kleine Nutzung der Friedhofskapelle
je Trauereier 76,00 € - Gebühr für die Benutzung der Leichenkammer
je Bestattungsfall: 407,00 €
VI. Sonstige Gebühren
1. Standsicherheitsprüfungsgebühr je zu prüfendem Grabmal je Jahr 1,22 €
Allgemeines
Alle Gebühren / Entgelte verstehen sich zzgl. ggfs. anfallender Umsatzsteuer.
Leistungen, für die kein Gebührentarif vorgesehen ist, werden von der Friedhofsverwaltung nach dem jeweiligen Aufwand berechnet.
Leistungen, für die kein Gebührentarif vorgesehen ist, werden von der Friedhofsverwaltung nach dem jeweiligen Aufwand berechnet.